Veröffentlicht am 7. März 2023

Waldburgwärme Solar 100 – die Realisierung einer Energiegenossenschaft wird positiv beschieden

Für die Realisierung und den Betrieb des innovativen Nahwärmeprojektes Waldburgwärme Solar 100 sind verschiedene Varianten denkbar. Eine mögliche Betreiberform ist eine Energiegenossenschaft Waldburg. Darüber informierten die Gemeinderäte Albert Hämmerle, Michael Heinrich und Bruno Zinser bereits Ende letzten Jahres. Es wurde vereinbart, in der Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2023 über die notwendige Zeitschiene zur Gründung der Energiegenossenschaft zu beraten und zu entscheiden.

Vorstellung einer Energiegenossenschaft
In der Sitzung stellte ein Vertreter des Arbeitskreises für die Gründung der Energiegenossenschaft das Konzept der WaldburgEnergieGenossenschaft (WEG) nochmals detailliert vor. Demnach wurden im Arbeitskreis bisher wichtige Erkenntnisse zur Umsetzung von Solar 100 durch die Genossenschaft gewonnen. Man möchte die Anlage nicht zu 100 Prozent über Solar decken, sondern auf ein System mit Zuheizung in den Leistungsspitzen setzten. Dadurch könnte die Anlage größer dimensioniert und deutlich mehr Haushalte an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Dies hätte auch einen geringeren Anschlusspreis zur Folge.

Positive Beurteilung seitens der Verwaltung
Die Verwaltung steht der Genossenschaft positiv gegenüber. Es wurde empfohlen, alle Leistungen, die bisher seitens der Gemeinde zu Waldburg Solar 100 erbracht worden sind, der WEG zur Verfügung zu stellen, damit das Projekt Waldburgwärme Solar 100 umgesetzt werden kann. Dies wurde vom Gemeinderat so beschlossen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde im Falle einer Insolvenz der Energiegenossenschaft nicht haften kann. Die Gemeinde darf kommunalrechtlich weder Bürgschaften noch Kredite für eine mögliche Genossenschaft aufnehmen. Ein Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich Solar 100 ist seitens der Gemeinde nicht möglich. Es wird darauf gehofft, dass der Bürgerschaft in Waldburg möglichst bald ein flächendeckendes Angebot einer Nahwärmeversorgung zur Verfügung steht.

So sehen die Pläne konkret aus
Die Pläne einer möglichen Energiegenossenschaft sehen folgendermaßen aus: Konkret sollen im ersten Bauabschnitt rund 100 Anschlusspunkte an das Wärmenetz geschaffen werden. Dabei ist das Ziel, möglichst vielen Verbrauchern eine Anschlussmöglichkeit zu bieten. Mittelfristig soll das gesamte Dorf ein Anschlussangebot erhalten. Hintergrund für diese Zielsetzung sind die steigenden Anforderungen an Heizungen. Ab dem Jahr 2024 muss eine Heizung bei Austausch oder Erneuerung einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien vorweisen. Öl- und Gaskessel mit Baujahr vor 1996 sind ab 2026 nicht mehr zulässig und müssen ausgetauscht werden. Bei neueren Heizungen wird die Betriebslaufzeit schrittweise auf 20 Jahre begrenzt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn absehbar ist, dass ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist. So können auch gebrauchte Anlagen ohne 65 Prozent EE-Anteil bis längstens 2029 genutzt werden.

Finanzierung und Zeitplanung
Die Finanzierung des Projektes soll durch den Genossenschaftsbeitrag, Baukostenzuschüsse, Hausanschlusskosten sowie durch das Werben um Nachrangdarlehen ermöglicht werden. Ziel ist es, eine hohe Eigenkapitalquote zu erhalten und dadurch die Finanzierungskosten zu senken. Die Vorteile einer Genossenschaft sind unter anderem geringe Energiekosten, da es keine Gewinn- und Ertragsziele gibt sowie eine nachhaltige Bauweise. Die Gründung der Energiegenossenschaft soll Ende März erfolgen.

Weitere Informationen
Davor möchte der Arbeitskreis zwei Informationsveranstaltungen im Abstand von zwei bis drei Wochen abhalten, voraussichtlich Samstags am Vormittag.  Zudem soll eine Direktansprache aller Anlieger an den favorisierten Trassen durch den Arbeitskreis erfolgen. Nach einer erfolgreichen Genossenschaftsgründung und der Suche eines Fachplaners könnte die Entwurfsplanung für die Umsetzung des Projektes erfolgen.